Allgemeine Geschäftsbedingungen - Garage Frey Unterentfelden GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

über uns
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Garage Frey Unterentfelden

1. Geltungsbereich
 
Sämtliche von der Garage Frey Unterentfelden erbrachten Arbeiten, Leistungen und Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch die Firma.

 
 
2. Vertragsabschluss
 
Alle Angebote der Garage Frey Unterentfelden in Prospekten, Preislisten, etc. und alle individuellen Offerten erfolgen stets freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Garage Frey Unterentfelden eine Bestellung des Kunden ausdrücklich annimmt oder diese innert 5 Arbeitstage nicht ablehnt. Stellt sich nach Annahme einer Bestellung heraus, das vom Kunden mitgeteilte technische Angaben unzutreffend sind, kann die Garage Frey Unterentfelden jederzeit ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.

 
 
3. Technische Daten und Informationen
 
Alle technischen Daten und Informationen der Garage Frey Unterentfelden in Prospekten, Dokumentationen, Preislisten etc. sind Richtwerte und keine zugesicherten oder garantierten Eigenschaften. Aenderungen bleiben jederzeit Vorbehalten.

 
 
4. Preise, Einkaufs –und Zahlungsbedingungen
 
Wir liefern stets zu den am Tage der Lieferung gültigen Preise. Dies gilt insbesondere für Aufträge und Abrufe und längere Zeiträume, auch wenn der ursprünglichen Bestellung oder Auftragsbestätigung ein anderer Preis zu Grunde gelegt wurde. Einkaufsbedingungen unserer Besteller werden nicht anerkannt, obgleich wir diesen ausdrücklich wiedersprechen oder nicht. Vielmehr bedürfen alle von diesen Verkaufs –und Zahlungsbedingungen abweichenden Bestimmungen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Die Preise sind freibleibend. Die Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der Garage Frey Unterentfelden sind vom Kunden bei Erhalt bzw. Uebernahme des Fahrzeuges in bar zu bezahlen. Warenversand erfolgt mit der Post, gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme auf Kosten des Kunden. Je nach Art der Bestellung ist die Ware teilweise oder ganz im Voraus zu bezahlen. Die Garage Frey Unterentfelden hat das Recht, die ihr vom Kunden anvertrauten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen als Sicherheit zurückzubehalten (Retentionsrecht).

 
 
5. Motorfahrzeugkontrolle / Schweizer Zulassung
 
Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird, sind die von der Garage Frey Unterentfelden an Fahrzeugen vorgenommenen Aenderungen gemäss gesetzlicher Grundlage, in der Schweiz zulassungsfähig und müssen, soweit gesetzlich verlangt, vom Kunden in eigener Verantwortung der zuständigen Motorfahrzeugkontrolle gemeldet und auf eigene Kosten vorgeführt werden. Einige unserer Teile sind in der Schweiz und / oder in anderen Ländern im Strassenverkehr nicht zugelassen und dürfen nur für Show –und / oder Rennsportzwecke verwendet werden. Wir geben Ihnen gerne nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft, können Ihnen keine Garantie für Zulassungen geben. Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter gegen den Verkäufer wegen unerlaubten Umbauten jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Informationen über Zulassungen kann Ihnen Ihr Strassenverkehrsamt geben.

 
 
6. Bestellungen
 
Bestellungen gelten erst nach Postzustellung für uns verbindlich eingegangen und nicht der Tagesstempel des Auslieferungspostamtes. Verlangt der Käufer nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Werden Umrüstsätze oder Zubehör falsch oder nicht verwendungsfähig auf Grund unklarer Angaben des Bestellers geliefert oder angeliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko. Schadenersatzansprüche jeglicher Art werden hiermit ausgeschlossen. Bestellungen gelten mit dem Eintreffen des Bestätigungs-E-Mails als verbindlich.

 
 
7. Lieferung
 
Die Liefermöglichkeit behalten wir uns vor. Im Allgemeinen nehmen wir den Versand per Post vor. Eine Haftung für die Ermittlung des billigsten Versandweges wird nicht übernommen. Zuzüglich zur Lieferung berechnen wir Verpackungs –und Versandkosten.

 
 
8. Lieferfristen
 
Bestellte Ware, die am Lager vorrätig ist, wird von uns innerhalb kürzester Frist versandfertig gemacht. Für Bestellungen, die nicht zur ständigen Lagerware gehören und wir Abrufe direkt ab Hersteller für Sie tätigen, können wir nur nach Liefermöglichkeit des Herstellers versenden. Ansprüche irgendwelcher Art zwecks Nichterfüllung von Terminaufträgen können gegen uns nicht geltend gemacht werden.

 
 
9. Transportrisiko
 
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Beschädigte Ware ist dem Beförderungsunternehmen erst abzunehmen, wenn von diesem Unternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist. Bei Nichtbeachtung hat der Käufer hieraus entstehenden Schaden selbst zu tragen. Transportgeschädigte Ware ist keinesfalls an uns zurückzusenden, sondern dem Beförderungsunternehmen zur Verfügung zu stellen. Für den durch das Beförderungsunternehmen anerkannten Schaden (Kopie des Schadenprotokolls sofort einsenden) leisten wir umgehend Ersatz. Der Gegenwert unserer Rechnung ist laut Zahlungsbedingungen zu begleichen und Ihrerseits dem Transportträger zu belasten.

 
 
10. Sorgfaltspflicht
 
Der Käufer hat Sorge zu tragen, alle Aenderungen und Umrüstungen an im öffentlichen Strassenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, in die Kfz-Papiere eintragen zu lassen. Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter gegen den Verkäufer aus Unfällen jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ansprüche des Kunden erlöschen bei unsachgemässer Behandlung oder unsachgemässem Einbau der von der Garage Frey Unterentfelden gelieferten Teilen oder des Fahrzeugs durch den Kunden oder Dritte.

 
 
11. Beanstandungen und Rücknahme
 
Der Kunde muss die Arbeiten und Leistungen der Garage Frey Unterentfelden bei Uebernahme des Fahrzeuges umgehend überprüfen. Hat der Kunde dann zumal Anlass zur Vermutung, dass ein Mangel vorliegen könnte, hat er unverzüglich die Garage Frey Unterentfelden darüber zu informieren, andernfalls verfallen sämtliche Garantieansprüche. Beanstandungen oder Mängelrügen irgendwelcher Art werden nur innerhalb 8 Tagen nach Eintreffen der Ware anerkannt und müssen schriftlich erfolgen. Eine Mängelrüge befreit nicht von der Verpflichtung der fristgerechten Zahlung. Begründete Mängelrügen berechtigen uns zur Ersatzlieferung oder Instandsetzung der beanstandeten Ware in angemessener Frist. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Warenrücknahmen erfolgen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch uns. Die Rücksendung ist in jedem Fall frachtfrei vorzunehmen. Beschädigte oder nicht einwandfreie Ware ist von der Rücksendung ausgeschlossen und wird nicht gutgeschrieben. Die Rücknahme von Teilen ist ausgeschlossen. Bei sonstiger, ausnahmsweise vereinbarter Rücknahme wird der Auftraggeber mit 15% Bearbeitungsgebühren belastet.

 
 
12. Garantie
 
Bei Fahrzeugen die im Rahmen von Sport –oder Renneinsätzen verwendet werden sowie für alle im Rennsport verwendeten Teile, gewährt die Garage Frey Unterentfelden keine Garantie (Wegbedingung aller Sachgewährleistungsansprüche gemäss Schweizer Obligationenrecht ). Die Ansprüche des Kunden beschränken sich im Falle gerechtfertigter Rügen und Reklamationen auf die Pflicht der Garage Frey Unterentfelden zu kostenlosem Ersatz bzw. Instandstellung der fristgerecht gerügten und von der Garage Frey Unterentfelden erbrachten Arbeit, Leistung oder Lieferung. Alle weitergehenden Ansprüche der Kunden sind, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen, insbesondere auch das Recht auf Wandlung oder Rücktritt vom Vertrag oder das Geltendmachen von Forderungen aus Schäden am Fahrzeug, verursacht durch Arbeiten, Leistungen oder Lieferungen der Garage Frey Unterentfelden wie auch jegliche Forderungen aus Mängelfolgeschäden.
 
Die Garage Frey Unterentfelden weist darauf hin, dass die von ihr angebotenen Arbeiten, Leistungen und Lieferungen zu einer Beeinträchtigung oder zum Erlöschen von Garantieansprüchen des Kunden gegenüber dem Fahrzeughersteller oder –Verkäufer führen können. Die Garage Frey Unterentfelden lehnt dafür jede Verantwortung und Haftung ab.

 
 
13. Datenschutz
 
Im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen und Verkauf von Produkten für den Kunden kann die Garage Frey Unterentfelden GmbH unter jederzeitiger Beachtung geltender Datenschutznormen Personendaten selbst erheben, von Dritten beschaffen, speichern, bearbeiten und an Dritte weitergeben.
 
Wenn gesetzlich erlaubt, oder überwiegende Interessen seitens der Garage Frey Unterentfelden GmbH bestehen, oder eine Kundeneinwilligung vorliegt, kann die Garage Frey Unterentfelden GmbH die erhobenen Personendaten für folgende Zwecke bearbeiten:
 
Beim Beizug von Dritten aus dem In- und Ausland durch die Garage Frey Unterentfelden GmbH sind diese entsprechend vertraglich verpflichtet, die gemäss gültigem Datenschutzrecht notwendigen Massnahmen einzuhalten. Weitere Information betreffend Verwendung von Personendaten sind in der Datenschutzerklärung unter www.garage-frey.ch/datenschutz enthalten.

 
 
14. Geheimhaltungspflicht
 
Die Mitarbeiter:in verpflichtet sich, ihm/ihr bekannte Geschäftsgeheimnisse weder anderen mitzuteilen noch selbst zu nutzen.
 
Art.321a Absatz 4 OR: “Die Arbeitnehmer:in darf geheim zu haltende Tatsachen, wie namentlich Fabrikation- und Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Dienst des Arbeitgebers Kenntnis erlangt, während des Arbeitsverhältnisses nicht verwerten oder anderen mitteilen; auch nach dessen Beendigung bleibt sie zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit es zur Wahrung der berechtigten Interessen des Arbeitgebers erforderlich ist.”

 
 
15. Gerichtsstand
 
Gerichtsstand für die Garage Frey Unterentfelden und den Kunden ist Aarau.

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